In Artikel 23 der EU-Verordnung 1107/2009 sind die Grundstoffe
definiert.
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selbstherstellbare Pflanzenschutzmittel aus Substanzen, die beispielsweise Nahrungs- oder
Futtermittel
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Unbedenklichkeit für Mensch und Natur sowie die Wirkung im Pflanzenschutz ist Grundvoraussetzung
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nur Substanzen, die nicht bereits als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind
Vorteil der Grundstoffe
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unschlagbar günstige Preis
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in der Regel im Lebensmittelhandel, Drogerien oder Apotheken erhältlich
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geprüft auf die Auswirkungen für Mensch, Tier und Natur
Im Zweifel fragen Sie bitte immer Ihre beratende Stelle.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der genehmigten Grundstoffe und ihre Anwendungsgebiete.
Zur Verfügung gestellt von Bio- GÜV.