In Artikel 23 der EU-Verordnung 1107/2009 sind die Grundstoffe definiert.
Vorteil der Grundstoffe
Im Zweifel fragen Sie bitte immer Ihre beratende Stelle.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der genehmigten Grundstoffe und ihre Anwendungsgebiete.
Zur Verfügung gestellt von Bio- GÜV.
Elisabeth Koppensteiner MSc
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